Meldepflichtige Erkrankungen nach Infektionsschutzgesetz (IFSG)*

Hinweis für den kassenärztlichen Bereich: Mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen zur Abklärung von Erkrankungen oder des Verdachts auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers gehören zu den Budgetausnahmen. Bitte tragen Sie ggf. die Kennziffer 32006 auf dem Muster10 -Schein ein.

*Auszug vom 20.02.2015 www.gesetze-im-internet.de/ifsg Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz