PCR-Untersuchungen / Molekularbiologische Diagnostik

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

Aufgrund der hohen Empfindlichkeit der PCR, mit der unter optimalen Bedingungen einzelnen Virusgenome nachgewiesen werden können, sind eine Reihe von präanalytischen Vorsichtsmaßnahmen nötig, um falsch positive Reaktionen aufgrund von Kontaminationen zu vermeiden.

Wir möchten Sie daher bitten, für sämtliche molekularbiologische Untersuchungen, wie z.B.

  • Hepatitis C Virus (HCV)-PCR qualitativ, HCV-Viruslast, HCV-Genotypenbestimmung
  • Hepatitis B Virus-PCR qualitativ und quantitativ
  • HIV-PCR

nach Möglichkeit eine gesonderte EDTA-Vollblutprobe (Blutbildröhrchen) je Untersuchung einzusenden.

Hierdurch entfällt die Unterverteilung des Materials. Öffnung und Aufarbeitung der Primärproben erfolgt somit erst im Reinraum des PCR-Labors.

Aus dem gleichen Grunde und nicht zuletzt wegen der Stabilität - insbesondere der Virus RNA - sollten Nachforderungen von PCR-Untersuchungen aus bereits für andere Analysen verwendete Proben vermieden werden. Ist eine Anschlussdiagnostik erforderlich, bitten wir um Einsendung einer frischen EDTA-Vollblutprobe.

Für den Nachweis von Mutationen im menschlichen Genom mittels PCR (z.B. Faktor-V-Mutation, Hämochromatose etc.) ist in jedem Fall EDTA-Vollblut erforderlich, da die DNA vor der Amplifikation aus den Leukozyten zu extrahieren ist.

Achtung: Im Rahmen der hepatologischen Infektionsdiagnostik ist es empfehlenswert, bei Patienten der gesetzlichen Krankenkasse stets die Ausnahmeindikationsziffer 32006 (Meldepflichtige Erkrankungen) auf dem Überweisungsschein einzutragen. Gleichermaßen gilt die Ausnahmeindikationsziffer 32010 für sämtliche Laboruntersuchungen im Quartal, wenn der Verdacht  auf eine krankheitsrelevante genomische Mutation besteht und der Nachweis oder Ausschluss mittels PCR erfolgt.