„Gesund Schwanger“ - Vereinbarung nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten

Seit 01. Juli 2016 haben Sie die Möglichkeit, an der Vereinbarung „Gesund Schwanger“ zur Vermeidung von
Frühgeburten teilzunehmen.

Ihre Teilnahme hierzu ist freiwillig. Damit Sie die Leistungen abrechnen können, benötigt die KVB von Ihnen
eine unterschriebene Teilnahmeerklärung.

Alle Formulare und Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Vereinbarung finden Sie auf der KVB
Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / Bestehende Zusatzvereinbarungen / Gesund schwanger.
Die aktuell an der „Gesund schwanger“- Vereinbarung teilnehmenden Krankenkassen können Sie auf der KVB Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / Bestehende Zusatzvereinbarungen / Gesund schwanger / Teilnahme einsehen.

„Hallo Baby“ - Vertrag nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen (NEU ab 01.Juli 2019)

Seit 1.Mai 2019 haben Sie die Möglichkeit, sich an der neuen Vereinbarung „Hallo Baby“ zur Vermeidung von
Frühgeburten und infektionsbedingten Geburtskomplikationen teilzunehmen.
Versicherte können ab dem 3. Quartal 2019 in den Vertrag eingeschrieben werden. Eine Abrechnung der
Leistungen aus dem Vertrag „Hallo Baby“ ist damit ab dem 1. Juli 2019 erstmals möglich.

Ihre Teilnahme hierzu ist freiwillig. Damit Sie die Leistungen abrechnen können, benötigt die KVB von Ihnen
eine unterschriebene Teilnahmeerklärung.

Alle Formulare und Informationen zum Ablauf und zur Durchführung der Vereinbarung finden Sie auf der KVB
Internetseite www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / H / Hallo Baby.
Die aktuell an dem „Hallo Baby“- Vertrag teilnehmenden Krankenkassen können Sie auf der KVB Internetseite
www.kvb.de in der Rubrik Abrechnung / Vergütungsverträge / H / Hallo Baby / Teilnahme einsehen.