Korrekte Anforderung der Gesundheitsuntersuchung - EBM-Änderung zum 1. April 2019

Die KVB hat zum 2. April 2019 ein Schreiben veröffentlicht, aus dem hervorgeht, dass bei der Gesundheitsuntersuchung für Erwachsene („Check-up 35) die Blutuntersuchung auf das vollständige Lipidprofil erweitert (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride) wird. Die Untersuchung auf Nüchternplasmaglukose sowie die Harnteststreifenuntersuchung (Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit) ist weiterhin notwendig. Bei jüngeren Versicherten zwischen 18 und 34 Jahren sind die Blutuntersuchungen nur bei entsprechendem Risikoprofil (z.B. positiver Familienanamnese, Adipositas oder Bluthochdruck) durchzuführen, eine Urinuntersuchung ist nicht vorgesehen. Dies gilt für die in der Komplexleistung der Gesundheitsuntersuchung (GOP 01732) enthaltenen Laborparameter:
| 32880 | 0,50 € | Harnstreifentest (kann wie bisher in der Praxis durchgeführt werden) |
| 32881 | 0,25 € | Glukose |
| 32882 | 1,00 € | Cholesterin, HDL-Cholesterin, LDL-Cholesterin, Triglyceride |

Neue Altersgrenzen und Intervalle der Gesundheitsuntersuchung

  •  Gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren haben künftig nur noch alle drei (statt bisher alle zwei Jahre) Anspruch auf die Untersuchung.
  • Jüngere Versicherte zwischen 18 und 34 Jahren können einmalig den Check-up durchführen lassen (hier gelten Einschränkungen bei den Laboruntersuchungen).

Wegen der geänderten Inhalte wurde die Bewertung der GOP 01732 um 17 Punkte auf 320 Punkte (34,63 €) erhöht.

Kurative Harnteststreifenuntersuchung

Bislang war die Abrechnung der kurativen orientierenden Untersuchung neben der Gesundheitsuntersuchung ausgeschlossen, da diese auch die kurative Harnteststreifenuntersuchung umfasst. Um die Berechnung der über die Untersuchung mit dem Urin-Stix hinausgehenden kurativen orientierenden Untersuchung nach GOP 32030 neben der Urin-Untersuchung im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung zu ermöglichen, wurde eine eigene kurative Harnteststreifenuntersuchung aufgenommen:
Neu: GOP 32033 – Harnstreifentest auf mindestens fünf der folgenden Parameter: Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten, Nitrit, pH-Wert, spezifisches Gewicht und Ketonkörper ggf. einschließlich Kontrolle auf Ascorbinsäure einschließlich visueller oder apparativer Auswertung [EBM-Bewertung 0,50 €]

  • In derselben Sitzung nicht neben der Gesundheitsuntersuchung nach GOP 01732 und den mit der Gesundheitsuntersuchung zusammenhängenden Laboruntersuchungen nach GOPen 32880 bis 32882 berechnungsfähig.
  • Die orientierende Untersuchung nach GOP 32030 kann ab 1. April 2019 nicht mehr für den kurativen Harnstreifentest berechnet werden.

Muster 10A (Laborgemeinschaft)
Für die Anforderung der GU-Parameter in der Laborgemeinschaft streichen Sie bitte auf Muster 10A Cholesterin (Feld 19), Glukose (Feld 28), HDL-Cholesterin (Feld 34), LDL-Cholesterin (Feld 42) und Triglyceride (Feld 48) sowie das Feld „Präventiv“ an.
Die Anforderung von sowohl kurativen als auch präventiven Parametern erfolgt gemeinsam auf einem und demselben als präventiv gekennzeichneten Muster 10A-Schein (sog. Mischfall). Kurativ ist in diesem Fall nicht zusätzlich anzukreuzen.

Muster 10 (Fachlabor)
Bei Laboraufträgen nach Muster 10 sind keine „Mischaufträge“ zulässig. Hier gilt Folgendes:
Die Anforderung von präventiven Laboruntersuchungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsuntersuchung und kurativen Laborparametern auf demselben Überweisungsschein nach Muster 10 ist ausgeschlossen. Vielmehr ist hier jeweils ein gesonderter Überweisungsschein zu verwenden.
Für die Anforderung der GU-Parameter als Überweisungsleistung an das Facharztlabor füllen Sie bitte 2 Serumröhrchen ab und erstellen 2 separate Muster 10-Aufträge mit 2 verschiedenen Barcodenummern, die jeweils mit „Präventiv“ bzw. „Kurativ“ gekennzeichnet werden.