Darmkrebsfrüherkennung für GKV-Patienten ab 1. April als Überweisungsleistung -

Immunologischer Nachweis von fäkalem okkultem Blut (iFOBT)

Ab dem 1. April 2017 steht den gesetzlich Versicherten ein neues Stuhltestverfahren zur Früherkennung von Darmkrebs als Kassenleistung zur Verfügung. Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen, die den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf kolorektales Karzinom veranlassen, rechnen ab April die GOP 01737 (Bewertung 57 Punkte, Vergütung 6 Euro) ab. Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer präventiven Untersuchung. Bei einer kurativen Untersuchungsindikation sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten.

Der Test auf Hämoglobin im Stuhl ist Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhlbefund positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.

Bei Patienten unter 50 ist eine Anforderung auf Kassenschein somit nur kurativ möglich. Für diese jüngeren Patienten sowie für Patienten, die ggf. zusätzliche Untersuchungen außerhalb der o.g. Intervalle wünschen, ist deshalb die Einsendung im Vorsorgefall als IGEL (10,49 €) oder Privatleistung (12,06 €) nötig. Die Untersuchung auf Hämoglobin/Haptoglobin-Komplex ist unabhängig vom Alter in jedem Fall eine Selbstzahlerleistung (Preise identisch zu oben). Da dieser Test besser auch höher gelegene gastrointestinale Blutungen erkennen kann, ist durch eine Kombination beider Untersuchungen eine höhere Sensitivität bei der Darmkrebserkennung möglich. Beide Teste können aus derselben Probe durchgeführt werden. Bei Selbstzahlern ist eine gemeinsame Anforderung beider Teste als Profil „Darmkrebsvorsorge I“ möglich. Bei Patienten, die präventiv oder kurativ Anspruch auf die Untersuchung auf Hämoglobin im Stuhl haben, müsste
diese Leistung auf Kassenschein, der Hämoglobin/Haptoglobin-Komplex hingegen als Selbstzahlerleistung angefordert werden.

Die Durchführung des iFOBT im GKV-Bereich dürfen nur die Ärzte vornehmen, die eine Abrechnungsgenehmigung für diese Leistung haben (z.B. Laborfachärzte). Sie sind zudem verpflichtet, Angaben wie verwendete Tests, Ergebnisse der externen Qualitätssicherung, Gesamtzahl der untersuchten und der positiven Proben zur Evaluation des Früherkennungsprogramms zu erfassen und an die KV zu übermitteln.

Praktische Umsetzung der Richtlinie
Ab April können Sets für den iFOBT beim Labor bezogen werden. Es enthält spezielle Stuhlröhrchen mit Transportbehälter, Stuhlfänger und eine Anleitung für den Patienten zur ordnungsgemäßen Gewinnung der Stuhlprobe. Die Kosten hierfür sind in der Vergütung für das Labor für die Durchführung des Tests enthalten. Leider ist die EBM-Vergütung nicht ausreichend, um die Gesamtkosten für den Test und das Transportmaterial zu decken. Aus gesundheitspolitischer Verantwortung möchte unser Labor Ihnen und Ihren Patienten dennoch diesen Test anbieten. Um unsere Verluste zu begrenzen, sind wir darauf angewiesen, dass keines der teuren Spezialröhrchen verschwendet wird und tatsächlich alle ausgegebenen Röhrchen der Testung zugeführt werden. Leider ist es nämlich nach unseren Informationen auch so, dass es für den neuen Test keine Entsprechung zu der GOP 40150 geben soll, die bisher eine Erstattung für ausgegebene, aber nicht genutzte Testbriefchen für den alten Guajak-Stuhltest vorsah. Da zu befürchten ist, dass Patienten die ausgegebenen Röhrchen nicht zurückbringen könnten, erfolgt die Ausgabe der Röhrchen an die Praxen gegen Rechnung (Preis zur Zeit bei 1,20 €). Wir empfehlen deshalb von dem Patienten für jedes ausgegebene Probenset einen Pfand von 1 € zu verlangen. Quartalweise ermittelt das Labor dann die Anzahl der eingesandten iFOBT-Stuhlproben und erstattet die Materialkosten hierfür der einsenden Praxis zurück.

Ihr Patient soll die Stuhlprobe nach der Probengewinnung am besten taggleich oder am Folgetag zurück zu Ihrer Praxis bringen, sodass Sie die Stuhlprobe wie gewohnt per Fahrdienst in das Labor senden können (bitte keinen Postversand!, Zwischenlagerung im Kühlschrank bei 2-8°C).

Die Verwendung der Spezialröhrchen ist gemäß der neuen Darmkrebsfrüherkennungsrichtlinie zwingend vorgeschrieben. Bei kurativer Fragestellung sowie bei Selbstzahlern ist auch eine Durchführung der Untersuchung aus frisch entnommenem und taggleich versandten nativen Stuhl möglich. Aus logistischen und präanalytischen Gründen empfehlen wir aber auch hier die Verwendung der Spezialröhrchen, die eine Probenstabilität über mindestens 5 Tage gewährleisten.