Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Auf dieser Seite haben wir einige Kurzinformationen für Sie zusammengetragen, die bei der Umsetzung der neuen EU-DSGVO und des geltenden deutschen Bundesdatenschutzgesetzes in Ihrer Praxis in der Zusammenarbeit mit unserem Labor hilfreich sein können.

Da die Nutzung von medizinischen Daten und Personalien zur Durchführung von Laboruntersuchungen keine Auftragsdatenverarbeitung (§28 DSGVO) darstellt, ist zur Beauftragung unseres Labores kein Abkommen zwischen behandelndem Arzt und Labor in Form von bspw. eines Datenverarbeitungsvertrages (DVV) nötig. Dies wurde uns sowohl durch den BDL, die KBV und ein vorliegendes Rechtsgutachten bestätigt und geht bspw. aus dem Kurzpapier Nr. 13 (Anhang B) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder hervor.

Wichtigster Punkt der Umsetzung der DSGVO ist somit die Pflicht des behandelnden Arztes, den Patienten über seine Datenschutzrechte aufzuklären und an der datenerhebenden Stelle (im Verantwortungsbereich des behandelnden Arztes) eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.

Hierzu haben wir ein Rundschreiben an alle Einsender herausgegeben, das hier nochmal zur Verfügung gestellt ist.

Unsere Vorlage einer Patienteninformation mit umseitiger Einwilligungserklärung steht ebenfalls zur Verfügung. Um den Verwaltungsaufwand verschiedener Einwilligungen zu minimieren, empfiehlt es sich möglicherweise, diese Informationen in Ihrem eigenen Aufklärungsbogen zusammenzufassen, um im weiteren Behandlungsverlauf nicht mehrere Dokumente mit dem Patienten besprechen zu müssen.

Bei allen Fragen zu Datensicherheit und Datenschutz wenden Sie sich bitte an unserem Datenschutzbeauftragten (Tel. 0831 / 57141-86, E-Mail datenschutz(at)allgaeulab.de)

 

Für Ihre eigenen Datenschutzmaßnahmen hat die KBV eine eigene Portalseite mit wertvollen Informationen und einer Art "Checkliste" eingerichtet.