Screening auf Gestationsdiabetes nur noch mit Spezialröhrchen (z.B. GlucoExact®) möglich

Das Screening auf Gestationsdiabetes ist mittlerweile in der Schwangerenvorsorge gemäß den "Mutterschaftsrichtlinien" fest verankert.
Gestationsdiabetes mellitus (GDM, ICD-10:O24.4G) ist definiert als eine Glukosetoleranzstörung, die erstmals in der Schwangerschaft mit einem 75-g oralen Glukosetoleranztest (oGTT) unter standardisierten Bedingungen und qualitätsgesicherter Glukosemessung aus venösem Plasma diagnostiziert wird. Die Diagnose ist bereits mit einem erhöhten Glukosewert möglich . Sofern nicht schon vorher ein manifester Diabetes oder ein GDM festgestellt wurde oder Risikofaktoren für einen Diabetes vorliegen, sollen alle Schwangeren in der 24+0. bis 27+6. SSW. vorzugsweise mit einem standardisierten 75-g oGTT auf das Vorliegen eines GDM untersucht werden, da nur für diesen Test festgelegte Grenzwerte hinsichtlich Schwangerschaftskomplikationen und neonatalem Ausgang existieren. Eine Vortestung mit dem 50-g-
Glukose-Screeningtest (Glucose Challenge Test, GCT) ist zulässig. Der GCT wird unabhängig von der Nahrungsaufnahme und der Tageszeit mit dem Trinken von 50 g wasserfreier Glukose in 200 ml Wasser durchgeführt. Die Messung der Blutglukose erfolgt grundsätzlich aus venösem Plasma.

Zeitraum SSW: 24+0 und 27+6
Diabetesscreening (OGTT50): Bestimmung der Plasmaglucosekonzentration eine Stunde nach oraler Gabe von 50g Glucoselösung (unabhängig vom Zeitpunkt der letzten Mahlzeit, nicht nüchtern).

Liegen die Blutzuckerwerte im Bereich zwischen ≥ 135 mg/dl) und ≤ 200 mg/dl sollte bei der Patientin zeitnah ein oraler Glucosetoleranztest (oGTT) mit 75g Glucoselösung nach Einhaltung von mindestens 8 Stunden Nahrungskarenz durchgeführt werden. Bei Erreichen bzw. Überschreiten bereits eines oder mehrerer der nachfolgend genannten Werte soll die weitere Betreuung der Schwangeren in enger Zusammenarbeit mit einer/einem diabetologisch qualifizierten Ärztin bzw. Arzt erfolgen. In die Entscheidung über eine nachfolgende Behandlung sind Möglichkeiten zur Risikosenkung durch vermehrte körperliche Betätigung und einer Anpassung der Ernährung einzubeziehen.

Grenzwerte OGTT 75g  Nüchtern: ≥ 92 mg/dl
in venösem Plasma nach 1 Stunde: ≥ 180 mg/dl
                                nach 2 Stunden: ≥ 153 mg/dl

Leitliniengemäß ist die Verwendung von Probenröhrchen, die eine Kombination von NaF und Citratpuffer enthalten, obligatorisch. Nur durch die speziellen Zusätze (z.b. bei Verwendung der GlucoEXACT-Monovette der Fa. Sarstedt) ist eine nahezu voll-tändige Glykolysehemmung (ca. 1% Plasmaglukoseabfall nach 24 Stunden bei Raumtemperatur vor der Glukosemessung) gewährleistet. Die Glukosebestimmungen bei
Schwangeren aus Hämolysat (Kapillarblut), Serum und auch aus der bisher propagierten gelben NaF-Monovette sind nach den Qualitätskriterien der DDG nicht mehr zulässig und nicht mehr berechnungsfähig!
Das Labor stellt daher ab sofort nur noch die "GlucoEXACT-Monovette" für die Glucosebestimmungen bei dieser Fragestellung und für alle anderen Glucosemessungen aus Plasma zur Verfügung. Restbestände der gelben NaF-Monovette außerhalb der Gynäkologie bzw. Schwangerenbetreuung können noch aufgebraucht werden.
Der OGTT50g und der OGTT mit 75g unter Verwendung der GlucoEXACT-Monovette kann je nach Kostenträger sowohl auf der Laborkarte der Privat-LG sowie auf dem Muster10A der Kassen-LG - wie dargestellt - durch Strichmarkierung oder per Muster10- oder Privat-Schein per Volltextangabe wie bisher in Auftrag gegeben werden. Die orientierenden Glukose-Untersuchungen aus Serum außerhalb der Gy-
näkologie bzw. Schwangerenbetreuung sind unverändert über die bekannten Markierungspositionen auf den Laborkarten anforderbar.

1. Evidenzbasierte Leitlinie zu Diagnostik, Therapie u. Nachsorge der Deutschen Diabetes-Gesellschaft
(DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG)).

Hinweis für den kassenärztlichen Bereich: Vorsorgeuntersuchungen gemäß den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, soweit die Leistungen nach Kapitel 32 abzurechnen sind, oder prä- bzw. perinatale Infektionen gehören zu den Budgetausnahmen- bitte tragen Sie ggf. die Kennziffer 32007 auf dem Muster10 bzw. Muster10A-Schein ein.